Termine
Mettingen - Ibbenbüren - Westerkappeln
Feste Termine nach Absprache: Montag, Mittwoch, Freitag und an Wochenenden
Für den Zeitraum von April bis Ende September (2. und 3. Quartal) vergeben wir feste Termine. Diese besprechen wir direkt mit Interessenten einer Ballonfahrt. Bitte kontaktieren Sie uns für Ihre Terminwahl am besten schon im ersten Quartal des Jahres (am besten telefonisch). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Terminabsprachen per Mail oder über soziale Netzwerke nicht oder verzögert bearbeiten können.
Anfragen im laufenden Jahr werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ bearbeitet.
Januar bis Ende März und Oktober bis Ende Dezember fahren wir bei passenden Bedingungen auch mit dem Ballon. Termine machen wir allerdings keine, sondern wir reagieren spontan auf gutes Wetter. Dazu rufen wir ggf. unsere Gäste zurück.
Rheine und Osnabrück
Start in Rheine
Neue Termine für 2023 (1. Halbj.)
- 16. April 2023
- 9. Mai 2023
- 6. Juni 2023
Weitere Termine auf Anfrage…
Startplätze sind entweder in Rheine-Wadelheim oder am Flugplatz Rheine-Eschendorf.
Diese werden wetterbedingt (Windrichtung und Geschwindigkeit sind dabei maßgebend) einige Stunden vor dem Start bekannt gegeben. Termin kommt zustande, wenn ausreichend (4-5 P.) Anmeldungen gegeben sind.
Start in Osnabrück
Neue Termine für 2023 (1. Halbj.)
- 23. April 2023
- 16. Mai 2023
- 15. Juni 2023
Weitere Termine auf Anfrage…
Startplätze sind entweder der Flugplatz Atterheide, Zum Flugplatz 83, oder Haster Weg (Dodesheide, Bolzplatz hinter Hundefreilauffläche).
Diese werden wetterbedingt (Windrichtung und Geschwindigkeit sind dabei maßgebend) einige Stunden vor dem Start bekannt gegeben. Termin kommt zustande, wenn ausreichend (4-5 P.) Anmeldungen gegeben sind.
Wichtig zu wissen !
Für die Starts in Rheine und Osnabrück sorgen Sie bitte für einen eigenen Rücktransfer vom Landeort. Unser Ballonteam führt die Ballonfahrten selbstständig durch. Wir sind kein Verein oder Vermittler. Darüber hinaus besitzen wir die behördliche Genehmigung zur Personenbeförderung. Nicht hinter jedem angepriesenen Ballonfahrtangebot steht ein luftrechtlich anerkanntes Luftfahrtunternehmen. Nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Luftfahrzeugen genehmigungspflichtig,
Grundsätzlich sind Passagierfahrten gegen Entgelt nur dann zulässig, wenn nach §20 Abs. 1 und Abs. 4 LuftVG eine Betriebsgenehmigung vorliegt. Darum hatte sich unser Team bereits vor Jahren, zur legalen Ausübung solcher Ballonfahrten, als Luftfahrtunternehmen lizenzieren lassen.
Rheine



Osnabrück



Sonstige Termine und Events
Termine für Sonderfahrten und Events geben wir auf unserer Unterseite „Events“ bekannt. Schauen Sie bei Interesse einfach vorbei und erfahren Sie mehr über unsere Alpenfahrten, besondere Veranstaltungen und mehr!
Erfahrung
Seit 1992 steigen wir in die Lüfte, über 1.600 Fahrten im Ballon mit über 3.500 Fahrtstunden
Professionalität
Fluglehrer, Fluglehrerausbilder und Prüfer für Luftfahrtpersonal
Sicherheit
Genaue und sorgfältige Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Aspekte einer Ballonfahrt