Termine
Mettingen - Ibbenbüren - Westerkappeln - Rieste (Alfsee)
Feste Termine nach Absprache: Montag, Mittwoch, Freitag und an Wochenenden
Für den Zeitraum von April bis Ende September (2. und 3. Quartal) vergeben wir feste Termine. Diese besprechen wir direkt mit Interessenten einer Ballonfahrt. Bitte kontaktieren Sie uns für Ihre Terminwahl am besten schon im ersten Quartal des Jahres telefonisch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Terminabsprachen per Mail, whattsapp oder über soziale Netzwerke nicht oder verzögert bearbeiten können.
Anfragen im laufenden Jahr werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ bearbeitet.
Januar bis Ende März und Oktober bis Ende Dezember fahren wir bei passenden Bedingungen auch mit dem Ballon. Termine machen wir allerdings keine, sondern wir reagieren spontan auf gutes Wetter. Dazu rufen wir ggf. unsere Gäste zurück.
Termine für Mettingen – Ibbenbüren – Westerkappeln siehe Kontakt
Termine für Rieste (Alfsee): Mareike Vordemberge siehe Team
Terminabsprachen:
Mo. – Do.: 10 – 12 Uhr + 15 – 17 Uhr
Fr.: 10 – 12 Uhr
Rheine und Osnabrück
Start in Rheine
Termin: 1. September 2024
Flugplatzfest in Rheine-Eschendorf.
Mitfahrt im Ballon pro Person nur: 199 EUR
(Kondition ist nur für den 01.09.2024)
Start in Osnabrück
Termin: Einfach anrufen…
Größere Gruppen dürfen sich gerne auch schon vorher melden.
Startplätze sind entweder der Flugplatz Atterheide, Zum Flugplatz 83, oder Haster Weg (Dodesheide, Bolzplatz hinter Hundefreilauffläche).
Diese werden wetterbedingt (Windrichtung und Geschwindigkeit sind dabei maßgebend) einige Stunden vor dem Start bekannt gegeben. Es ist ein eigener Rücktransfer für Starts in Osnabrück erforderlich. Falls nicht machbar, wäre der vorherige Treff in Mettingen. Der Termin kommt zustande, wenn ausreichend (4-5 P.) Anmeldungen gegeben sind.
Wichtig zu wissen !
Für die Starts in Rheine und Osnabrück sorgen Sie bitte für einen eigenen Rücktransfer vom Landeort. Unser Ballonteam führt die Ballonfahrten selbstständig durch. Wir sind kein Verein oder Vermittler. Darüber hinaus besitzen wir die behördliche Genehmigung zur Personenbeförderung.
Nicht hinter jedem angepriesenen Ballonfahrtangebot steht ein luftrechtlich anerkanntes Luftfahrtunternehmen. Nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die Beförderung von Personen und Sachen gegen Entgelt in Luftfahrzeugen genehmigungspflichtig,
Grundsätzlich sind Passagierfahrten gegen Entgelt nur dann zulässig, wenn nach §20 Abs. 1 und Abs. 4 LuftVG eine Betriebsgenehmigung vorliegt. Darum hatte sich unser Team bereits vor Jahren, zur legalen Ausübung solcher Ballonfahrten, als Luftfahrtunternehmen lizenzieren lassen.
Rheine
Osnabrück
Sonstige Termine und Events
Termine für Sonderfahrten und Events geben wir auf unserer Unterseite „Events“ bekannt. Schauen Sie bei Interesse einfach vorbei und erfahren Sie mehr über unsere Alpenfahrten, besondere Veranstaltungen und mehr!
Erfahrung
Seit 1992 steigen wir in die Lüfte, über 1.700 Fahrten im Ballon mit über 3.500 Fahrtstunden
Professionalität
Fluglehrer, Fluglehrerausbilder und Prüfer für Luftfahrtpersonal
Sicherheit
Genaue und sorgfältige Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Aspekte einer Ballonfahrt