Ausbildung + Schulung für Piloten
Luftfahrtunternehmen und Luftfahrtschule
Mit unserem Team aus Ballonfreunden, die sich aufgrund der aktuell ausgerichteten europäischen Gesetzeslage schon seit Jahren als Luftfahrtunternehmen DE.NW.BOP.214 (ehem.: D-NRW 223) inkl. einer Luftfahrtschule haben lizenzieren lassen, können Sie in die Luft gehen.
Verschiedene Ballonfreunde aus ganz Deutschland treffen sich regelmäßig zu den Starts. Ob bei Veranstaltungen oder Fortbildungen. Eine Luftfahrtschule DE.DTO.NW.302 www.ballonnews.de ist mit Lehrern und Prüfern bei uns installiert. Mit diesen Personen kann man Scheinerhaltungs- sowie Schulungsfahrten durchführen. Die Erlangung oder Erneuerung dieser Rechte ist gesetzesseitig, zur Ausübung luftfahrerischer Tätigkeit, vorgeschrieben. In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, in dem Falle die Bezirksregierung Münster, Dezernat. 26, werden Ausbildungs- und Schulungsfahrten durchgeführt.
Prüfungs- und Schulungsfahrten
Prüfungen
- Befähigungsüberprüfungen (BFCL 415 a+b)
- Checkfahrten allgemein
- Prüfungsfahrten für Pilotenanwärter i. A. der Bezirksregierung Münster
- Prüfungsfahrten zur Erlangung einer gewerblichen Tätigkeit (com ops)
- Überprüfungsfahrten für Fluglehrer (z.B. Überprüfung der Lehrfähigkeit nach BFCL.360 (a)(2)
- Kompetenzbeurteilungen (BFCL 415 c)
Hier finden Sie die vom Luftfahrtbundesamt ernannten Prüfer:
Schulungen
- Erweiterungen BPL/LAPL Heißluft- oder Gasballon
- Ausbildungsfahrten
- Ausbildung Nachtfahrtberechtigung
- Gruppenerweiterungen (A, B, C, D)
- Klassenerweiterungen HL - Gas / Gas - HL
- Fesselstarts
- OPC Checks für Luftfahrtunternehmen
- Schulung/Ausbildung/Fesselstarts
Erfahrung
Seit 1992 steigen wir in die Lüfte, über 1.700 Fahrten im Ballon mit über 3.500 Fahrtstunden
Professionalität
Fluglehrer, Fluglehrerausbilder und Prüfer für Luftfahrtpersonal
Sicherheit
Genaue und sorgfältige Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Aspekte einer Ballonfahrt