AGB
Beförderungsbedingungen (AGB)
Allgemeine Hinweise
Teilen Sie mögliche gesundheitliche Einschränkungen (Herz-Kreislauf, künstliche Gelenke, Operationen oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit.
Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, so bitten wir um rechtzeitige Absprache mit uns. Eine Ersatzperson kann gestellt werden.
Ballonfahren ist eine sportliche Betätigung, bei der eine aktive Hilfe, z.B. beim Verpacken des Ballons, nötig sein kann. Eine Mithilfe ist freiwillig.
Sollte der Gast zum vereinbarten Termin am Startort und Starttag nicht erscheinen, so verfällt sein Fahrtanspruch. Es sei denn eine vom Gast gestellte Ersatzperson nimmt den Platz wahr.
Terminverschiebungen/Absagen sowie gesetzliche Regelungen
Ballonfahren ist stark wetterabhängig, eine Fahrtabsage ist daher keine Seltenheit. Im Interesse einer sicheren Fahrtdurchführung bitten wir um Verständnis, dass ausschließlich der Pilot die Startentscheidung treffen kann. Schadensansprüche für witterungsbedingte Startabsagen sind ausgeschlossen. Nach einer Absage des geplanten Starttermins erhalten sie nach ihrem Anruf einen neuen Termin.
Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, benachrichtigen Sie uns mindestens 72 Stunden vorher. Andernfalls sind Sie verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen. Ansonsten verfällt Ihr Fahrschein (Fahrschein = Gutschein). Auch bei Nichterscheinen des Fahrgastes zur festgesetzten Zeit trotz Startzusage verliert der Fahrschein seine Gültigkeit. Bei kompletten Stornierungen (größer 72 Stunden) behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Buchungspreises vor. Die Versandkosten von 15 EUR/Gutschein bleiben bestehen. Das gilt ebenso für generelle Stornierungen. Der Gutschein (Fahrschein) muss an uns zurückgesandt werden. Die Gültigkeit von Gutscheinen (3 Jahre) ist durch das BGB geregelt. Es gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gültige Gutscheine sind Wertgutscheine und werden auf aktuelle Konditionen des Ballonteam Mettingen angerechnet.
Regeln für einen sicheren Ablauf
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Start, Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort. Die Fahrtzeit beträgt zwischen 60 und 75 Minuten. Mitfahrer und Gäste sorgen nach Möglichkeit für einen eigenen Rücktransfer vom Landeort.
Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen. Die Mithilfe beim Auf- und Abbau des Ballons ist freiwillig. Das Ein- und Aussteigen in und aus dem Ballonkorb erfolgt ausschließlich nach Aufforderung des Piloten. Fahrgäste die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen bzw. Fahrgäste die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können vom Piloten ohne Erstattung des Fahrpreises von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden.
Glas, spitze oder scharfe Gegenstände, gefährliche Güter, ätzende Stoffe, leicht entflammbare Gegenstände u. ä. dürfen nicht mit auf den Startplatz und nicht mit an Bord genommen werden. Auf dem Startplatz und an Bord darf nicht geraucht werden.
Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme (insbesondere Probleme des Bewegungsapparates) sind uns vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Von Ballonfahrten während einer Schwangerschaft raten wir ab.
Beförderungsvertrag und Haftung
Durch die Aushändigung und Annahme des Gutscheins oder der Begleichung der Mitfahrtkonditionen entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit dem
Ballonteam Mettingen
Bürgermeister-Meyer-Str. 19a,
49497 Mettingen
DE.NW.BOP.214/D-NRW 223
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz.
Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 Luft-VG tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Die CSL Deckungssumme beträgt in der Haftpflicht/Passagierhaftpflicht 5,5 Mio. EURO.
Das Unternehmen und seine Luftfahrzeugführer übernehmen keine Haftung für mögliche Schäden an den an Bord mitgeführten elektronischen Geräten oder anderen privaten Ausrüstungsgegenständen der Passagiere. Ein Beförderungsvertrag gilt ausschließlich für eine Ballonfahrt. Fahrten mit PKW zum Start- oder vom Landeort sind kein Bestandteil dessen. Sofern aus meteorologischen Gründen die Fahrt verkürzt werden muss, ist der Beförderungsvertrag nach einer Fahrtdauer von 45 Minuten erfüllt.
Zahlungsbedingungen
Aufgrund der Beförderungsbedingungen im Bezug auf den Versicherungsschutz ist die Ballonfahrt vor dem geplanten Start zu begleichen.
Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.
Die Unwirksamkeit einer der zuvor genannten Bedingungen dieser AGB hat keine Auswirkungen der sonstigen Bestimmungen.